GARANTIE - Rhein-Mosel Netzwerk

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Allgemeine Bestimmungen der Garantie

Die Garantie ist fest an das erworbene Produkt und an dessen Käufer gebunden und ist nicht übertragbar. Sie gilt nur für Endkunden innerhalb der Europäischen Union und nicht für Wiederverkäufer. Die Garantie gilt für die im Kundenauftrag zusammengebauten Computer, gemäß den nachstehenden Garantiebedingungen. Die Garantiezeit umfasst generell 2 Jahre ab dem Kaufdatum des Gerätes, falls nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die Garantie umfasst Defekte, die auf Verarbeitungsmängel zurückzuführen sind und keinem Ausschluss und keiner der Einschränkungen gemäß diesen Garantiebedingungen unterliegen. Die Garantie deckt darüber hinaus auftretende Funktionsstörungen von Komponenten ab, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch innerhalb der Garantiezeit auftreten. Sie deckt Kosten für Ersatzteile und Arbeitsleistungen, die für eine Reparatur des Defektes notwendig sind, ab. Sollte eine Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll sein, so steht es IT-SERVICE 68 frei, das Kundengerät gegen ein gleichwertiges Gerät auszutauschen. Als gleichwertig zählen PCs oder für eine Reparatur genutzte überarbeitete und gebrauchte Komponenten. Sollte im Rahmen der Garantiereparatur eine Neuinstallation des Betriebssystems notwendig sein, so wird diese ohne weitere Rücksprache durchgeführt. Für auftretende Datenverluste wird in diesem Zusammenhang keine Haftung übernommen.

Garantienachweis
Grundsätzlich ist die Rechnung und/oder die dazugehörige Urkunde der Garantienachweis.

Inanspruchnahme der Garantie
Die Fehlfunktion eines Gerätes ist IT-SERVICE 68 per E-Mail an info@it-service68.de oder auf dem postalischen Weg mitzuteilen. Zur Bearbeitung von Reklamationen im Rahmen der Garantiebestimmungen muss gemeinsam mit dem Kunden eine telefonische Fehleranalyse durchgeführt werden. Diese Vorgehensweise ist notwendig, um einen möglichen Softwarefehler auszuschließen und kann eine Neuinstallation des Betriebssystems erforderlich machen. Ersatzteile, die der Kunde selbst ausbauen kann, wie z.B. Arbeitsspeicher, werden nach Eintreffen bei IT-SERVICE 68 ausgetauscht und an den Kunden ausgeliefert. Das eingesandte Ersatzteil geht wieder in den Besitz von IT-SERVICE 68 über.

Garantieeinschränkungen
Die Garantiezeit ist beschränkt auf 2 Jahre. Jeder Garantiefall ist insgesamt begrenzt auf die Kosten einer Wiederbeschaffung, maximal jedoch auf die Höhe des Neupreises.
Gebrauchtwaren: Der Verkauf von Gebrauchtwaren erfolgt unter Ausschluss der Gewähr­leistung.

Ausschlüsse der Garantieleistung
Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind Fehlfunktionen oder Schäden, die durch:
eine falsche oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung des PCs entstanden sind, insbesondere mechanischer Art, z.B. durch unsachgemäße Beanspruchung oder extreme Verschmutzung
falsche Einstellungen in der Software oder im BIOS oder durch Viren verursacht wurden
Kundeneigenmodifikationen, äußere Gewalt oder sonstige nicht bestimmungsgemäße Einwirkungen entstandenen sind (z.B. Flüssigkeitsschäden)
Reparaturversuche des Kunden oder Dritte verursacht wurden

Weiterhin sind von der Garantie ausgeschlossen:
Optische Schäden, wie z.B. Kratzer, Dellen oder Verfärbungen von Kunststoffen
Haftung für Kundendaten. Die Daten sind vorher durch den Kunden zu sichern und brisante Daten entsprechend sicher zu löschen
Kosten, die durch die Inanspruchnahme der Garantie entstehen, wie z.B. Telefonkosten
Leihgeräte anderer Anbieter als IT-SERVICE 68
Schäden und Ansprüche jeglicher Art, die durch den Ausfall des Gerätes bedingt sind
Geräte, die vormals bereits für eine Garantiereparatur abgelehnt wurden
Geräte die bei IT-SERVICE 68 mit anderen spezifischen Garantie- oder Gewährleistungsbedingungen erworben wurden, z.B. Sonderposten

Voraussetzung ist, dass der Computer sachgemäß betrieben wurde und, dass die von IT-SERVICE 68 vorgeschriebenen Wartungsarbeiten lückenlos und rechtzeitig (Wartungsintervall: min. 1x pro Jahr) durchgeführt worden sind. Wird die Wartung nicht durchgeführt, entfällt der Garantieanspruch und es treten die gesetzlichen Regelungen in Kraft.
Die Garantie bezieht sich auf den im Kundenauftrag zusammengebauten Computer, jedoch nicht auf Peripheriegerät, Einzelkomponenten und Fremdprodukte, die eigenen Garantiebestimmungen unterliegen. So sind beispielsweise zusätzlich erworbene Software, externe Tastaturen oder Bildschirme kein Bestandteil der Garantie. Alle hier nicht aufgeführten oder erwähnten oder aus den aufgeführten oder erwähnten Leistungen entstehend resultierenden Leistungen sind nicht Bestandteil der Garantie.

Stand: 18.01.2016

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